Sozialversicherungen
Braucht es in der Schweiz eine obligatorische Krankenversicherung?
Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist die Versicherungspflicht für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch, unabhängig davon, ob man schon im Besitz einer Krankenversicherung in einem anderen Land ist. D.h. man muss in der Schweiz zumindest eine Grundversicherung besitzen, die grundlegende Leistungen abdeckt. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich und sind im Krankenkassengesetzt geregelt.
Die Grundversicherung deckt die Risiken Krankheit und Unfall und übernimmt ausschliesslich Leistungen im Wohnkanton des Versicherten. Falls aus medizinisch zwingenden Gründen Leistungen in Ihrem Wohnkanton nicht erbracht werden können oder Sie sich notfallmässig einer Behandlung ausserhalb Ihres Wohnkantons unterziehen müssen, werden die Kosten von der Krankenkasse ebenfalls übernommen.
Die Grundversicherung kann durch weitere Zusatzversicherungen wie Spitalzusatz- oder Zahnversicherung erweitert werden.
Bei der Krankenkasse bezahlt man jeden Monat eine Prämie. Falls man Leistungen aus der Krankenkasse bezieht, beteiligt man sich bis zu einem bestimmten Betrag (Franchise) an den entstandenen Kosten. Je höher die Franchise gewählt wird, desto niedriger werden die Monatsbeiträge. Über diese Franchise hinaus bezahlt der Versicherte nur einen Selbstbehalt. Dieser entspricht einem von der Gesetzgebung bestimmten Prozentsatz (10%), der jährlich limitiert ist. Ein Selbstbehalt von 10% heisst, dass 10% der die Franchise übersteigenden Kosten pro Kalenderjahr selbst bezahlt werden müssen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, welche die Franchise überschreiten, unter Abzug des Selbstbehaltes des Versicherten.
Alle Familienmitglieder müssen einzeln versichert werden. Man zahlt Arzt- und Medikamentenrechnungen zunächst selber und lässt sich die Kosten dann von der Krankenkasse zurückerstatten. Dies geschieht, indem man die Belege bei der Krankenkasse einreicht.
