Diplomanerkennung
Werden ausländische Diplome, Zeugnisse und Berufsausweise in der Schweiz anerkannt?
Seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union dürfen sich Personen im EU-Raum zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit überall niederlassen, und für sie besteht grundsätzlich freier Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Im Fall eines reglementierten Berufes braucht man jedoch eine entsprechende Berufsqualifikation. Man spricht von „reglementierten Berufen“, wenn zu deren Ausübung ein bestimmtes Diplom, ein Zeugnis oder ein Befähigungsnachweis notwendig ist. Im ersten Fall muss klar sein, welche Behörde diesen Beruf reglementiert, denn als Regel gilt, dass die Behörde, die eine Ausbildung regelt, auch zuständig ist für die Anerkennung von ausländischen Diplomen. In den meisten Fällen wird die Gleichwertigkeit mit den schweizerischen Anforderungen überprüft. Bei Unterschieden können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
Für die Berufe Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Hebamme, Krankenpfleger, Rechtsanwalt und Architekt hat die EU spezielle Richtlinien verabschiedet, die eine automatische Anerkennung ermöglichen.
Ist eine Ausbildung bzw. der Berufszugang nicht geregelt, liegt die berufliche Anerkennung in der Kompetenz des Arbeitgebers. Er entscheidet, ob die Qualifikation, die der Bewerber mitbringt, für eine bestimmte Arbeitsstelle ausreicht.
